Dienstleistungen
Als jahrelang erfahrener Sachverständiger im Tischlerhandwerk biete ich Ihnen eine umfassende Palette an Dienstleistungen von der Gutachten-Erstellung, Beweissicherung, Beratung und Mediation an, um Sie bei der Lösung Ihrer tischlerischen Herausforderungen zu unterstützen.

Erstellung von Gutachten
Als erfahrener Sachverständiger im Tischlerhandwerk biete ich Ihnen eine Vielzahl an Gutachten-Erstellungen an, um Sie bei in Ihren Herausforderungen als unparteiischer Experte zu helfen. Mit einem fundierten Fachwissen und jahrelanger praktischer Erfahrung stehe ich Ihnen in rechtlichen Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten zur Seite, um Gutachten und Expertenberichte höchster Qualität bereitzustellen.

Beweissicherung
Gerichtsverfahren sind nicht die einzigen Möglichkeiten, um Streitfälle zu schlichten oder zu entscheiden.
Oftmals ist der Gang an die Gerichte, und das unter Umständen durch mehrere Instanzen, kosten- und zeitaufwändig. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens geschaffen. Ziel dieses Ansatzes ist es, die Verfahren zu vereinfachen und die Gerichte durch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung zu entlasten. Da hierbei der beauftragte Sachverständige nicht von den Parteien oder etwa nur einer Partei ausgewählt sondern vom Gericht bestimmt wird, hat das erstellte Gutachten im später ggf. stattfindenden Prozess Bestand.
Grundzüge des Verfahrens: Wenn ein Rechtsstreit noch nicht anhängig ist, kann eine Partei die schriftliche Begutachtung durch den Sachverständigen bei Gericht beantragen, wenn ein rechtliches Interesse besteht, weil
- die Ursache eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels
- der Aufwand zur Beseitigung eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels
- der Zustand einer Person oder der Zustand oder Wert einer Sache festzustellen sind.

Beratung
Als Berater und qualifizierter Gutachter sowie unabhängiger Sachverständiger
beantworte ich beispielsweise fachkundig die folgenden Fragen:
- Ist das Objekt seinen geforderten Kaufpreis wert?
- Ist die Bausubstanz gesund? Sanierungskosten?
- Liegen Baumängel oder Bauschäden vor?

Mediation
Mediation hat das Ziel eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können.
Beim Mediationsverfahren gibt es keine Schuldigen.
Das Mediationsverfahren kommt zur Anwendung, wenn die strittigen Parteien sich jeweils im Recht fühlen. Sollten die Parteien jedoch zur Einsicht gelangen und ihren Streit aussergerichtlich klären zu wollen, ist eine Mediation die bevorzugte Variante. Wenn man diese Aussage akzeptiert, sollte man in der Regel immer erst versuchen den Streit in einem Mediationsverfahren abzuschließen.
Durch das Mediationsverfahren wird die Rechtsposition nicht verändert! Alles während der Mediation besprochene, ist streng vertraulich und steht für ein eventuell folgendes Gerichtsverfahren nicht zur Verfügung.