Individuelle Gutachten für Tischlerarbeiten
In rechtlichen Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten bezüglich tischlerischer Arbeiten stehe ich als unparteiischer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Verfügung, um Gutachten und Expertenberichte zu erstellen und Ihnen bei der Lösung des Konflikts zu helfen. An Gutachten erstelle ich für Sie Gerichtsgutachten, Privatgutachten und Schiedsgutachten, als auch Versicherungsgutachten und Wertgutachten.

Privatgutachten
Das Privatgutachten dient als fachliche Unterstützung für die rechtliche Bewertung von Streitigkeiten.
Oftmals stellt sich im Vorfeld einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung verbunden mit erheblichen finanziellen Prozesskostenrisiken die Frage nach der eigenen Stärke oder Sicherheit der eigenen Position. Hält der festgestellte Mangel einer fachlichen und rechtlichen Prüfung Stand? Als Instrument der Abschätzung, Einordnung und Unterstützung des Anwaltes ist ein Privatgutachten von wesentlicher Bedeutung.

Gerichtsgutachten
Beweisbeschluss: Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erhält den gerichtlichen Auftrag, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ein Gutachten zu erstatten, dadurch, dass er mit einem kurzen Anschreiben die Gerichtsakte zugeschickt bekommt. Das Thema des von ihm zu erstattenden Gutachtens findet er im Beweisbeschluss. An diesen Beweisbeschluss des Gerichtes hat er sich auch in den Formulierungen strengstens zu halten.

Schiedsgutachten - Schlichtungsgutachten
Um die Gerichte zu entlasten und eine Einigung zweier Parteien über einen Sachverhalt ohne Beschreitung des Rechtsweges kurzfristig zu ermöglichen, wurde vom Gesetzgeber das Schiedsgutachten rechtlich verankert.
Für ein Schiedgutachten werde ich als Sachverständiger aufgrund eines privaten Auftrages durch Sie tätig. Auftraggeber sind in der Regel die sich streitenden Vertragsparteien, deren Auseinandersetzung mit Hilfe eines Sachverständigen beigelegt werden soll.

Wertgutachten
Sachverständige werden auch immer dann tätig, wenn der Wert einer Sache bestimmt werden muss, oder deren Wert sich nicht durch Vergleich oder allgemein zugängliche Wertkataloge bestimmen lässt.
Hierzu gehören z.B. Antiquitäten, Kunst- oder sonstige Gegenstände. Die Bewertung von Gegenständen setzt viel Erfahrung und Sachkenntnis des Sachverständigen im jeweiligen Bereich voraus. Bei der Bewertung eines Kunstgegenstandes geht man beispielsweise davon aus, wie viel Geld bei einer Kunstauktion für einen ähnlichen Gegenstand bereits gezahlt wurde, schätzt entsprechend den Wert des Gegenstandes und erklärt diesen mit einem Gutachten.

Versicherungs-Gutachten
Das Versicherungsgutachten ist eine Form des Privatgutachtens.
Versicherungsgutachten werden bei Sach- oder Haftpflichtschäden entweder von der zuständigen Versicherung oder von Versicherten bzw. Geschädigten zur Ermittlung von Schadensursache und -höhe beauftragt.